Landtagswahl 2020 – Infos

  • Stimmabgabe am 17. Jänner 2020 (vorgezogener Wahltag)

Sie können Ihre Stimme am vorgezogenen Wahltag, das ist der 17. Jänner 2020, während der Öffnungszeiten des unten angeführten Wahllokale persönlich abgeben. Eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte kann nicht erfolgen!

Wahllokal für den vorgezogenen Wahltag

Gemeindeamt Heiligenbrunn, 7522 Heiligenbrunn 33, Von 18 – 20 Uhr

  • Stimmabgabe im Wahllokal am 26. Jänner 2020 (Wahltag)

Sie können Ihre Stimme am Wahltag, das ist der 26. Jänner 2020, während der Öffnungszeiten der unten angeführten Wahllokale persönlich abgeben.

 Sofern Sie eine Wahlkarte beantragt und bis am Wahltag noch nicht von Ihrem Wahlrecht mittels Briefwahl Gebrauch gemacht haben, besteht die Möglichkeit unter Vorlage Ihrer nicht unterschriebenen und nicht zugeklebten Wahlkarte in jedem Wahllokal Ihres Wahlkreises, in dem die Gemeinde liegt, welche Ihnen die Wahlkarte ausgestellt hat, Ihre Stimme durch persönliches Erscheinen vor der Wahlbehörde abzugeben. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, unter Vorlage Ihrer nicht unterschriebenen und nicht zugeklebten Wahlkarte in Ihrer Gemeinde, in der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, Ihre Stimme persönlich abzugeben.

 Die Abgabe der zugeklebten und/oder unterschriebenen Briefwahlkarte am Wahltag direkt im Wahllokal oder vor der „fliegenden Wahlbehörde“ ist nicht möglich! – siehe dazu unten „Stimmabgabe mittels Briefwahl“

 

Wahllokale für den Wahltag

Feuerwehrhaus D.-Bieling 7522 D.-Bieling 9 8:00 – 11:00
Feuerwehrhaus Hagensdorf 7522 Hagensdorf 12 8:00 – 11:30
Gemeindeamt 7522 Heiligenbrunn 33 8:00 – 12:00
Feuerwehrhaus Luising 7522 Luising 4 8:00 – 11:00
Feuerwehrhaus Reinersdorf 7522 Reinersdorf 51 8:00 – 11:30

 

  • Stimmabgabe vor der fliegenden Wahlbehörde am 26. Jänner 2020 (Wahltag)

 Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, benötigen eine Wahlkarte, um vor der „fliegenden Wahlbehörde“ wählen zu können. Zusätzlich zur Wahlkarte ist auch der Besuch der „fliegenden Wahlbehörde“ zu beantragen.

 

  • Stimmabgabe mittels Briefwahl

Sobald Sie die Wahlkarte erhalten haben, können Sie Ihre Stimme abgeben.

Dazu haben Sie den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in das blaue Wahlkuvert zu geben und dieses unverschlossen in die Wahlkarte zu legen. Das blaue Wahlkuvert darf nicht zugeklebt werden, ansonsten kann Ihre Stimme nicht berücksichtigt werden. Sodann haben Sie auf der Wahlkarte durch Ihre eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben. Danach ist die Wahlkarte zu verschließen. Wenn die Wahlkarte nicht verschlossen bei der Gemeinde einlangt, darf die Stimmabgabe ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Die verschlossene Wahlkarte (im Überkuvert) ist so rechtzeitig an die zuständige Gemeinde zu übermitteln, dass diese dort spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag bis 14.00 Uhr (24. Jänner 2020) einlangt (die Art der Übersendung spielt keine Rolle).

Falls Sie die Briefwahlkarte auf dem Postweg zurücksenden, beachten Sie die Zeiten des Postlaufes!

Die Abgabe der zugeklebten und/oder unterschriebenen Briefwahlkarte am Wahltag direkt im Wahllokal oder vor der „fliegenden Wahlbehörde“ ist nicht möglich!

 

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