Wenn Sie etwas in Heiligenbrunn gefunden oder verloren haben, ist das Fundamt im Gemeindeamt die richtige Anlaufstelle für Sie!

Bitte beachten Sie:

Meldet sich der rechtmäßige Besitzer nicht innerhalb eines Jahres, so haben Sie Anspruch auf den Fund.

Verlustanzeigen:

Wenn sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie im Fundamtsbüro eine Verlustanzeige machen. Die Gebühr für Verlustanzeigen beträgt € 2,10 und die dazugehörige Verlustbestätigung nochmals € 2,10.

Verpflichtende Verlustanzeigen bei der Polizei:

Bei Verlust von Führerschein, Kfz-Zulassungsschein oder einer Kennzeichentafel ist der Verlust bei der  Polizei zu melden. Dort wird auch eine Verlustbestätigung ausgestellt. Diese Bestätigung hat die Wirkung eines zeitlich begrenzten Ersatzdokumentes.

Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich bei dem Fundgegenstand um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

Auch der Diebstahl oder der Verlust von Schusswaffen, Schieß-  und Sprengmittel muss bei der Polizei gemeldet werden.

 

Vielen Dank für Ihre Nachricht - wir melden uns unter der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

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