Formulare
Auf Grund einer Änderung des Personenstandsgesetzes und der Einführung des ZPR (Zentrales Personenstandsregister) können Urkunden bei jedem Standesamt österreichweit ausgestellt werden. Sollten Sie eine Urkunde benötigen, melden Sie dies rechtzeitig beim jeweiligen Standesamt, da die erstmalige Erfassung im ZPR eine gewisse Vorlaufzeit benötigt. Für Standesfälle der Gemeinde Heiligenbrunn, ist ab 01.01.2016 der Standesamtsverband Güssing zuständig. Sie finden diesen im Rathaus Güssing bzw. unter der Telefonnummer 03322/42311 oder via Mail standesamtsverband@guessing.bgld.gv.at GeburtsurkundeGebühren
Die erstmalige Ausstellung einer Geburtsurkunde erfolgt bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres gebührenfrei. HeiratsurkundeGebühren
SterbeurkundeGebühren
StaatsbürgerschaftsnachweisBenötigte Dokumente
Gebühren
Bei Ausstellung eines StbN. für Kinder ist die Heiratsurkunde der Eltern erforderlich. Bis zum Ende des 2. Lebensjahres fallen keine Gebühren an. ReisepassDer Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Bei Neuausstellung werden benötigt
Weitere Informationen finden Sie auf HELP.gv.at – Reisepass PersonalausweisDer Antrag auf Ausstellung ist bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Der Personalausweis wird zugesandt.
Benötigte Dokumente
Weitere Informationen finden Sie auf HELP.gv.at – Personalausweis Strafregisterauszug (Leumundszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis)Ist beim Gemeindeamt zu beantragen. Der Strafregisterauszug wird sofort ausgestellt.
Benötigte Dokumente
Gebühren
MeldeamtBenötigte Dokumente
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