Mit Beschluß der Bgld. Landesregierung vom 19.6.1998 wurde der Gemeinde Heiligenbrunn das Recht zur Führung des Gemeindewappens verliehen:

„Gespalten von Gold und Grün mit einem anstoßenden Tatzenkreuz in gewechselten Farben;

Oben rechts in Grün eine goldene Sonnenblume, unten links eine grüne Traube mit zehn Beeren.“

Wappen
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