Mit Beschluß der Bgld. Landesregierung vom 19.6.1998 wurde der Gemeinde Heiligenbrunn das Recht zur Führung des Gemeindewappens verliehen:
„Gespalten von Gold und Grün mit einem anstoßenden Tatzenkreuz in gewechselten Farben;
Oben rechts in Grün eine goldene Sonnenblume, unten links eine grüne Traube mit zehn Beeren.“